- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
- Erstes Kapitel: Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Drittes Kapitel: Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Viertes Kapitel: Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
- Fünftes Kapitel: Organisation
- Sechstes Kapitel: Aufbringung der Mittel
- Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
- Siebtes Kapitel: Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
- Achtes Kapitel: Datenschutz
- Dritter Abschnitt: Dateisysteme
§ 205 SGB 7
(weggefallen)